Adrette Erscheinung

So aus­führlich wurde wohl sel­ten der Auftritt einer Angeklagten vor einem Gericht in allen Medien beschrieben. Am Tag eins des NSU-Ter­ror­is­ten­prozesses betrat Beate Zschäpe mit ver­schränk­ten Armen inmit­ten der Jus­tizbeamten den Verhandlungssaal:

Im adret­ten schwarzen Hose­nanzug blickte sie selb­st­be­wusst in die Runde und genoss ihren Auftritt. Nach ein paar Augen­blicken drehte sie sich demon­stra­tiv um und wandte dem Pub­likum ihren Rücken zu. Um danach mit Ihren Anwäl­ten entspannt in den Dia­log zu treten.

Zu sehen war eine außeror­dentlich coole zynis­che Per­for­mance. Auf der Höhe der Zeit und der Sit­u­a­tion dur­chaus gewachsen:

Kalkulierte Erschei­n­ungsmix­tur aus Pub­likumsver­ach­tung, Pro­voka­tion und Tri­umph. Wohl wis­send, dass das seine Wirkung auf das Pub­likum im Ver­hand­lungssaal nicht ver­fehlen wird. Explizit selb­stver­ständlich auf anwe­sende Journalisten.
Unge­mein pro­fes­sionell. Überzeu­gende physis­che und psy­chis­che Medi­en­präsenz auf ganzer Linie.

So tritt eine selb­st­be­wusste Geschäfts­frau auf. Unter anderen Umstän­den hätte sie wohl beste Erfol­gschan­cen in der Führungse­tage eines Unternehmens. 

Vielle­icht mag das auch schon den weit­eren Ver­lauf des bedeu­tend­sten Ter­ror­is­ten-Prozesses Deutsch­lands nach Stammheim charak­ter­isieren. Denn die reale Beweis­lage soll ziem­lich dünn sein.
Da kann sich die Haup­tangeklagte in der Tat entspannt zurücklehnen.

Gut möglich, dass die Bilder der Haup­tangeklagten Beate Zschäpe im Ver­hand­lungsraum des Bay­erischen Ober­lan­des­gerichts zur neudeutschen kollek­tiven Bildikone werden.

Nicht wegen ihrer Erschei­n­ung, son­dern der über­zo­ge­nen Medi­en­berichter­stat­tung. So kann man die Opfer des Nazi-Ter­rors auch demütigen:

Indem man die Berichter­stat­ter wider Wil­lens instrumentalisiert.
Lei­der hat das ziem­lich gut  geklappt.