Aus den Augen

…aus dem Sinn. Das dachten sich offen­sichtlich mehrere Beamte der Dres­d­ner Polizei. Und manip­ulierten gle­ich mal ihr eigenes Video­ma­te­r­ial zur Stützung der Anklage im Prozess gegen den Jugendp­far­rer Lothar König.

Im Feb­ruar 2011 soll er Demon­stran­ten zur Gewalt gegen Polizeibeamte während einer Anti – Nazi ‑Demo in Dres­den aufge­fordert haben.

Seit gestern kann davon nun keine Rede mehr sein.
Eher war das Gegen­teil der Fall:

Denn schon das par­tiell gesichtete Roh­ma­te­r­ial ent­lastete den Jugendp­far­rer und belegte eher das bru­tale Vorge­hen der Polizis­ten als das der Demon­stran­ten. Der Prozess ist geplatzt und das Ver­fahren ausgesetzt.

Eine pein­liche Angele­gen­heit für die säch­sis­che Justiz.
Nieder­lage auf ganzer Linie.
Dem voraus­ge­gan­gen war ein bunter Strauß juris­tis­cher Patzer – gelinde ausgedrückt:

Ange­fan­gen von der ille­galen Haus­durch­suchung in Abwe­sen­heit des Jugendp­far­rers bis hin zu Absprachen zwis­chen den Zeu­gen der Polizei während des laufenden Prozesses.

Teil­weise nahm die Bewe­is­führung der Staat­san­waltschaft klipp­schul­hafte Züge an. Her­aus­gekom­men ist eher ein bit­ter­böser Gerichtscomic denn ser­iöser Prozess.

Bleibt die brisante Frage offen, warum sich die Gerichts­barkeit des Bun­des­lan­des Sach­sen sowas über­haupt antut.

Sim­ple Antwort:
Selb­stver­ständlich sollte ein markiges Exem­pel gegen linke Pro­tag­o­nis­ten sta­tu­iert wer­den. Dabei wurde das Klis­chee vom blinden rechten Auge mehr als nur bestätigt.

Nor­maler­weise müsste ein solches Debakel juris­tis­che Kon­se­quen­zen nach sich ziehen:

Haus­friedens­bruch, Falschaus­sage, Zurück­hal­ten und Manip­ulieren von Beweis­ma­te­r­ial wären min­destens vier Anklagepunkte gegen die betr­e­f­fenden Polizeibeamten.

Zur Gewährleis­tung der Angele­gen­heit sollte eine unab­hängige Gerichts­barkeit einge­setzt werden.
Doch das wird wohl vor­erst nach dem Stand der Dinge im Bun­des­land Sachen nicht durch­führbar sein.