Datenschutz, bizarr

Auch am gestri­gen 1. Mai dürften wieder sehr viele stim­mungsvolle Fotografien der Ereignisse in Weimar ange­fer­tigt wor­den sein. Vom Flohmarkt, dem Seifenkisten­ren­nen, dem Stern­brück­en­fest am Ilm­park oder der Kundge­bung des DGB auf dem Mark­t­platz. Viele dieser Fotos wer­den darauf in den sozialen Net­zw­erken, im TV oder der klas­sis­chen Tageszeitung präsen­tiert werden.
Doch damit kön­nte In Zukunft Schluss sein. Grund ist die von der Europäis­chen Union reformierte Daten­schutz­grund­verord­nung, kurz DSGVO. Die soll ab dem 25. Mai 2018 in allen Län­dern der EU in Kraft treten und nimmt das Recht auf Schutz des eige­nen Bildes wörtlich. Denn dabei steht der Schutz der per­sön­lichen Daten beson­ders im Vorder­grund und meint, dass von nun an auch dig­i­tale Bilder juris­tisch als reine Daten behan­delt werden.

Will heißen, dass jede Per­son, die unwissentlich auf einem Foto erkennbar abge­bildet und veröf­fentlicht wurde, Recht auf Schaden­er­satz – Klage hat. Und die kann ziem­lich deftig aus­fallen. Egal, ob sie als einzelnes Porträt oder Teil einer Masse­nauf­nahme ist. Die neue Regelung ist Teil eines kom­plexen Werks und bet­rifft sowohl Ama­teur­fo­tografen als auch freiberu­fliche Profis.

Alle müssten eine Ein­willi­gungserk­lärung der abge­bilde­ten Per­so­nen vor einer Veröf­fentlichung ein­holen. Was fak­tisch unmöglich sein wird. Aber auch schriftliche Vere­in­barun­gen, Verträge oder soge­nan­nte Rechteüber­tra­gun­gen zur Nutzung kön­nen nach dem 25. Mai rück­wirk­end wider­rufen werden.

Einzige Aus­nahme sind soge­nan­nte insti­tu­tionell tätige Bild – und Film Hersteller/innen. Dazu gehören Kollegen/innen, welche bei der staatlichen Insti­tu­tion Bun­desre­pub­lik Deutsch­land fest angestellt sind. Also bei Ämtern wie Jus­tiz, Polizei, Ver­wal­tung und Regierung.
Pri­vate Unternehmen fallen nicht in jenen Bere­ich. Seien es Zeitschriften­ver­lage, Gale­rien, Bild – und Wer­beagen­turen oder besagte soziale Netzwerke.

In der Kon­se­quenz bedeutet das fak­tisch das Ende des Foto­jour­nal­is­mus in all seinen visuellen For­men. Aber auch Porträt – Fotografen und Fotokün­stler wären durch besagtes Wider­ruf­s­recht betroffen.
Bisher haben die zwei EU – Län­der Öster­re­ich und Schwe­den angekündigt, diese Regelun­gen nicht anzuwenden.
Von der neuen Bun­desregierung ist der­gle­ichen nichts bekannt. Sie scheint die Angele­gen­heit eher pas­siv durchzuwinken.

Doch seit eini­gen Tagen sind zwei Online – Peti­tio­nen gegen diesen Umstand auf den Weg gebracht worden.
Auf „Open Peti­tion Deutsch­land“ kann man sie auch anonym unter­schreiben.
Es ist äußer­ste Dringlichkeit geboten.