Vorläufig

Nun ist es amtlich. Ein Foto im Goethep­ark inclu­sive Garten­haus wird auch zukün­ftig für alle nutzbar sein. Sowohl in sozialen Net­zw­erken als auch kom­merziell. Sei es nun mit oder ohne Per­so­nen im Bild.
Die Ver­w­er­tung von Auf­nah­men öffentlicher Plätze, Gebäude und Denkmäler bedarf weit­er­hin keiner Genehmi­gung der Urheber.
Das bet­rifft auch Net­z­plat­tfor­men wie Wikipedia und Wiki­me­dia, die eben­falls Bilder öffentlicher Plätze zur Wis­sensver­mit­tlung für die All­ge­mein­heit nutzen.
Mit anderen Worten:
Die soge­nan­nte Panora­mafrei­heit bleibt weit­er­hin bestehen.

Denn am 09. Juli 2015 hat sich der Recht­sauss­chuss des Europäis­chen Par­la­ments gegen eine beab­sichtigte Ein­schränkung ausgesprochen.

Auf­grund von massen­haften Protesten war es zu dieser klaren Entschei­dung gekom­men. Dazu hatte auch eine Peti­tion beige­tra­gen, die mit über 500.000 Unter­schriften für den Erhalt der bish­eri­gen Aus­nah­meregelung des Urhe­ber­rechts votiert hatte.

Das gilt nun in fast allen Mit­glied­staaten der EU. In eini­gen Län­dern bleiben allerd­ings die Aus­nah­men beste­hen. So bedarf es beispiel­sweise in Län­dern wie Frankre­ich, Ital­ien, Bel­gien, Lux­em­burg und Griechen­land einiger beson­derer Genehmigungen.
Beispiel­sweise braucht man eine solche für die kom­merzielle Nutzung von Nach­tauf­nah­men des Eifel­turms in Paris.

Der­weil klärt die deutsche Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft Bild-Kunst über den Hin­ter­grund der nun abgeschmetterten Neureglung auf. Bekan­ntlich war sie von der Piraten – Abge­ord­neten Julia Reda im Europäis­chen Par­la­ment vorgeschla­gen worden.
Zitat:
„Julia Reda will mit der Kam­pagne bewirken, dass das Europäis­che Par­la­ment den aus­ge­wo­ge­nen Bericht des Recht­sauss­chusses wieder auf­macht und ihr somit doch noch eine Chance gibt, ihre ursprünglichen, teils deut­lich urhe­ber­feindlichen Posi­tio­nen durchzuset­zen. Oder mit anderen Worten: die Panora­mafrei­heit wird hier wohl als Vehikel benutzt, erneut eine Stim­mung gegen das Urhe­ber­recht zu erzeugen.“

Das lässt tief blicken – und über­haupt ist die Kuh nur vor­erst vom Eis. Denn die Entschei­dung des EU – Par­la­ments hat lediglich vor­läu­fi­gen Charakter.

Dazu sollte man wis­sen, dass im Herbst 2015 eine generelle Reform des Urhe­ber­rechts in den Län­dern der EU ansteht. Mit dem Ziel einer ein­heitlichen geset­zlichen Regelung.

Da wird wohl noch viel Wasser die Ilm hin­unter fließen.