Nicht kleckern, sondern klotzen

Das war wohl die Devise, nach der die extra großen Wahlplakate von SPD und der Grü­nen Partei auf dem Weimarer Buchen­wald­platz instal­liert wur­den. Nun stellte sich diese Instink­t­losigkeit als Ori­en­tierungspanne der aus­führen­den Wer­be­firma her­aus. Die hatte den Platz als Teil der anliegen­den Carl – August – Allee begrif­fen. Nun musste die Sichtwer­bung ent­fernt werden.

Und das ist nicht die einzige Panne im aktuellen Wahlkampf:
So ließ sich die Lan­desmut­ter und CDU – Kan­di­datin Chris­tine Lieberknecht im Kreise von Schülern in einem Gym­na­sium ablichten. Zur späteren Ver­wen­dung als Motiv fürs Wahlplakat. Dumm nur, dass Parteien­reklame in öffentlichen Gebäu­den strikt unter­sagt ist.
Das jeden­falls sagt Para­graf 56 Absatz 3 des Thüringer Schulgesetzes.
In diesem Fall allerd­ings wurde alles vorher recht­ens organ­isiert, betonte der Press­esprecher der Partei. Nach Thüringer Art, wenn man so will:
Erstens sei das Foto­shoot­ing beim zuständi­gen Schul­ver­wal­tungsamt beantragt und vom Lan­drat­samt genehmigt worden.
Zweit­ens wurde an einem schul­freien Tag in dem Son­neberger Gym­na­sium fotografiert. Zusät­zlicher Ver­wal­tungsaufwand wurde selb­stver­ständlich bezahlt.
Drit­tens sind keine Schüler des Gym­na­si­ums, son­dern Kinder diverser CDU ‑Parteim­it­glieder auf dem Foto zu sehen.
Viertens ist die genaue Örtlichkeit besagten Gym­na­si­ums auf dem Motiv nicht auszumachen.
Und let­ztens sei das bil­liger, als Teile eines Klassen­z­im­mers aufwendig nachzubauen.
Juris­tisch mag das alles stim­men. Instink­t­los bleibt es trotzdem.
Klarer ausgedrückt:
Wo ein Wille ist, ist auch schon immer ein Gestrüpp gewesen.

Andere Parteien gehen im übri­gen noch deut­lich rig­oroser vor:
Die Wahlkämpfer der NPD brin­gen ein paar Sach­spenden in die Räume der Thüringer Tafel, fotografieren sich vor Ort damit und stellen die Bilder unge­fragt auf die Web­site ihrer Partei.
Das allerd­ings ist dann nicht mehr nur instink­t­los, son­dern schlicht kriminell.