Schräge Schilder
…heißt ein Sachbuch, welches vom Autoren Thomas Hillenbrand im November 2009 herausgegeben wurde. Akribisch sind darin die widersinnigsten und skurrilsten Hinweis – und Verbotsschilder des öffentlichen Raums aufgelistet. Weltweit. Freilich ein immerwährendes Vergnügen.
Als nun Bundesverkehrsminister Ramsauer die neue Vorschrift zum Austausch alter Verkehrsschilder in deutschen Städten und Gemeinden kippte, wurde besagtes Buch freilich zur optischen Steilvorlage, um der Angelegenheit die mediale Würze zu verleihen. So erblickt man jetzt in diversen online ‑Fotostrecken Schilder der ausschließlich bizarren Art. Nachfolgend einige Beispiele:
Ein Verkehrsschild warnt in den Alpen vor abwärts rasenden Rollstuhlfahrern.
Im Bodensee erlaubt eine Tafel das Tauchen ausschließlich nur nach links.
An der Golden Gate ‑Bridge ist ein Multischild angebracht, dass ein Verbots –Bilderrätsel für Fußgänger und Radfahrer darstellt. In einer drei Meter breiten Gasse in der Lombardei steht ein Überholverbotsschild für PKWs.
Unter dem Verkehrshinweischild „Sackgasse“ prangt bekräftigend der Hinweis: „Wirklich wahr!“
Doch auch und gerade die spontanen, von Hand geschriebenen Hinweisschilder haben es in sich. Schließlich werden sie lediglich temporär in diversen Geschäften angebracht und sind somit keiner konkreten Gesetzesverordnung unterworfen. Also eine echte Lücke.
Der überlieferte Klassiker war einst in einem Weimarer zoologischen Geschäft zu lesen:
„Suche junge Verkäuferin, die gut zu Vögeln ist.“
In einem Geschäft für Haushaltwaren in Fulda brachte der Besitzer zur Mittagspause ein Schild mit den Worten an:
„Wenn Sie Bürsten wollen, klingeln Sie bei meiner Frau im ersten Stock“
Überliefert ist nicht, wie die Resonanz auf besagte Hinweise war.
Aber sicher ist, dass die Klippschule bizarrer Schilder weiterhin Schule macht.
Ein Selbstläufer, der kommende Gesetzesverordnungen erfrischend unterlaufen wird. Mit anderen Worten: Visuelle Anarchie der zärtlichen Art.