Achtung, Fotografen!

Falls Ihr den Schloss­park Sanssouci von Berufs wegen stim­mungsvoll ablichten sollt, kön­nte das rasch zum finanziellen Desaster werden.

Denn ab sofort ist für die gewerbliche fotografis­che Abbil­dung öffentlich zugänglicher Bere­iche des Parks eine Genehmi­gung fäl­lig. Selb­stver­ständlich gegen Nutzungs­ge­bühr. Vorher zu entrichten an den Eigen­tümer, die „Preußis­che Stiftung Schlösser und Gärten“

Diese Regelung hat besagte Stiftung nun per Beschluss des Bun­des­gericht­shofs durchge­setzt. Nach­dem es in vorherge­hen­den Instanzen hin und her ging. Nun müssen Bilda­gen­turen und Ver­lage blechen.

Und zwar dann, wenn sie Auf­nah­men besagter öffentlicher Parks in ihren Bild­daten­banken und Pub­lika­tio­nen zum Verkauf anbi­eten. Was ja vorkom­men soll. Schließlich ist das deren Job und nützt auch dem Ort. Offen ist noch, wie die neue Verord­nung vom Eigen­tümer rück­wirk­end angewen­det wird.

Im Klar­text heißt das: Der „Preußis­chen Stiftung Schlösser und Gärten“ ist es gelun­gen, das Eigen­tum­srecht zu instrumentalisieren. 

Und zwar der­art, dass sie es per Gerichts­beschluss über das Ver­w­er­tungsrecht der Bil­dau­toren stellen darf. Das nicht mehr nur bizarr, son­dern schlicht krim­inell. Kul­tur­poli­tis­che Zuhäl­terei. Kohle für jedes kom­merziell genutzte Foto im Areal des Eigentümers.

Eine staatliche Stiftung darf sich nun wie ein Pri­vateigen­tümer auf­führen. Fehlen nur noch Wach­hunde und jede Menge Sicherungsan­la­gen. Unglaublich, dass das höch­ste Gericht sowas durchgewunken hat.

Ein bisher einzi­gar­tiger Vor­gang. Der zur Folge haben wird, dass Auf­nah­men des Parks Sanssouci Sel­tenheitswert genießen. Und auch harm­lose Knipsereien vieler Touris­ten und Besucher sind nicht mehr so ein­fach drin – bei strenger Anwen­dung des neuen Eigen­tum­srechts nur mit Genehmi­gung und Nach­weis der Privatnutzung.

Offen ist auch, wie die neue Verord­nung der Stiftung über­haupt durchge­setzt wer­den soll. Es bedarf zusät­zlichen Kon­troll-Per­son­als, wie im Museum. Was wiederum den finanziellen Nutzef­fekt in Frage stellt.

Und was noch schlim­mer ist: Das kön­nte Schule machen.
Stell Dir vor, Du stehst im Weimarer Ilm­park  und willst ein schönes Land­schafts­foto mit Fre­un­den machen. Das wird nicht einfach.

Da bleibt nur eins: Wut­bürger aller Bun­deslän­der vere­inigt Euch und demon­stri­ert für die kosten­freie bildliche Darstel­lung Eurer Parks…