Zu später Stunde

Einer gewis­sen Tra­di­tion fol­gend, sind immer erst nachts die soge­nan­nten heiklen Sendun­gen mit geringer Ein­schaltquote im TV zu sehen.
So auch am ver­gan­genen Mon­tag. Punkt halb zwölf übertrug das erste Deutsche Fernse­hen die Doku­men­ta­tion „Die Akte D“.

Eine Stern­stunde, die anfänglich lap­i­dar daherkam.

Wieder ein­mal wurde das Ver­sagen der deutschen Nachkriegsjus­tiz beleuchtet. Eigentlich ein längst abge­hak­tes Kapi­tel. Alles bekannt.

Doch mit­nichten. Denn außeror­dentlich minu­tiös wurde vorge­führt, wie ehe­ma­lige Nazis ver­schieden­ster Couleur in den neuen Staats­di­enst der jun­gen Bun­desre­pub­lik assim­i­lierten und dort Kar­riere machten.
Unter Ver­wen­dung neuer Quellen.

Und es kam noch dicker. Selbst Gesetze zur Aufar­beitung der NS – Geschichte wur­den von Alt­nazis instal­liert. Der Bock zum Gärt­ner gemacht. So kon­nten nach­weis­bare Kriegsver­brechen locker wegver­han­delt und die Täter freige­sprochen werden.

Öffentlich belegte ser­iöse Gegen­darstel­lun­gen wur­den damals schlicht als „Kom­mu­nis­ten­pro­pa­ganda“ abgetan.

Doch auch der östliche Teil Deutsch­lands wurde bei der Recherche nicht ver­nach­läs­sigt. Im Gegen­satz zum Westen ging die Jus­tiz der jun­gen DDR bekan­ntlich in den ersten zehn Jahren wesentlich rig­oroser gegen ehe­ma­lige Mit­glieder der NSDAP vor.
Danach allerd­ings ver­fiel auch der deutsche Osten in den alten Trott und tolerierte eben­falls Alt­nazis in seinem Poli­tik – und Ver­wal­tungsap­pa­rat. Ent­naz­i­fizierung abgeschlossen hieß das dann. Beschämend.

Das Beson­dere an besagter Doku­men­ta­tion aber ist folgendes:
Für einige Momente blitzt die Grund­stim­mung der west­deutschen Nachkriegszeit lebendig auf. Am besten wird das mit einem Ausspruch des dama­li­gen ersten Bun­deskan­zlers Kon­rad Ade­nauer auf den Punkt gebracht. Aus ordinären wahltak­tis­chen Grün­den verkün­dete er bere­its 1949, man solle doch „…endlich Schluss machen mit der Unter­schei­dung von poli­tisch ein­wand­freien und nicht ein­wand­freien Per­so­nen“. Aus heutiger Sicht eine Unverschämtheit.

Kam das doch einem Jagdschein für alle ehe­ma­li­gen Nazis gle­ich und ver­höh­nte die Opfer der NS – Diktatur. 

Die „Akte D“ ist die erste der dre­it­eili­gen Doku­men­ta­tion über die kom­plexen Ver­strick­un­gen von Alt­nazis in der Bun­desre­pub­lik. Teile zwei und drei behan­deln Deutsche Bahn und Stromkonz­erne. Immer mon­tags 23.30 Uhr.

Das wird auch noch span­nend. Mit etwas mehr Mut soll­ten die Kol­le­gen zukün­ftig nur noch an vorge­zo­ge­nen Sende­ter­mi­nen arbeiten.